Analyse

Neues Verfahren gegen Mario Vuskovic: Was bedeutet das für den HSV?

Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mario Vuskovic. Wir ordnen ein, was das für den Spieler und sein geplantes Comeback bedeutet.

Neues Verfahren gegen Mario Vuskovic: Was bedeutet das für den HSV?

Ein neues Kapitel im Fall Vuskovic

Moin zusammen,

heute gab es erneut Berichte über Mario Vuskovic und ein mögliches neues Verfahren. Wie ihr wisst, wurde Vuskovic 2022 nach einer Dopingkontrolle vorläufig gesperrt. Trotz verschiedener Ansätze, wie etwa Lügendetektortests oder Untersuchungen auf Einstichlöcher, konnte der Kroate seine Unschuld in den sportrechtlichen Instanzen nicht beweisen und muss die verhängte Sperre von vier Jahren absitzen.

Nun gibt es neue Berichte, die zunächst wie ein Paukenschlag klingen. Wichtig ist jedoch: Dieses Verfahren betrifft nicht seine sportliche Karriere, sondern wird von der Staatsanwaltschaft Hamburg geprüft.

Staatliches vs. sportliches Verfahren

Der Tatvorwurf der staatlichen Ermittlungen bezieht sich auf einen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz sowie den Besitz entsprechender Mittel. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren ursprünglich eingestellt, laut dem Abendblatt gibt es nun jedoch neue Indizien, die eine Wiederaufnahme zur Folge haben könnten.

Hier muss man strikt unterscheiden: Dieses staatliche Verfahren hat keine direkten Auswirkungen auf die sportliche Sperre. Diese würde sich nur verlängern, wenn Vuskovic gegen die Sanktionen verstoßen hätte oder ihm vor seiner Rückkehr auf den Platz erneutes Doping nachgewiesen würde.

Was droht Vuskovic staatlich?

Bei einem Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz liegt die Höchststrafe bei drei Jahren Freiheitsstrafe; in besonders schweren Fällen sind bis zu zehn Jahre möglich. In der Praxis werden jedoch meist Geldstrafen oder Bewährungsstrafen verhängt. Von einem „besonders schweren Fall“ ist bei Vuskovic nicht auszugehen.

Anders als vor dem Sportgericht gilt im staatlichen Verfahren die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, der Staatsanwaltschaft muss der Nachweis gelingen, dass Vuskovic gedopt hat. Was genau die neuen Anhaltspunkte sind, ist aktuell nicht bekannt – es ist durchaus möglich, dass die Beweismittel am Ende nicht für eine erneute Anklage ausreichen.

Eine Beeinträchtigung des Comebacks im November ist durch dieses Verfahren äußerst unwahrscheinlich.

Es gab bereits früher die Möglichkeit, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. Vuskovic lehnte dies ab, da er weiterhin von seiner Unschuld überzeugt ist. Eine Haftstrafe für den Athleten selbst ist in solchen Fällen sehr unüblich; diese werden meist gegen Hintermänner oder Händler verhängt, die Dopingmittel großflächig in Umlauf bringen. Ein Beispiel hierfür findet ihr in dieser Quelle: US Department of Justice.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Wahrscheinlichkeit, dass Mario Vuskovics Comeback im November durch dieses staatliche Verfahren beeinträchtigt wird, ist sehr gering. Am Ende dürfte es – sollte es zu einer Verurteilung kommen – auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

Da das Thema komplex ist, habe ich euch hier weiterführende Informationen verlinkt:

Falls ihr Fehler findet oder euch in diesem Bereich besonders gut auskennt und Ergänzungen habt, meldet euch gerne bei Instagram oder Facebook, damit wir den Text entsprechend anpassen können.

Tom

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