So geht es für den HSV im Fall Bakery Jatta weiter
Ich habe meine Meinung zum Thema Jatta jetzt schon mehrfach und mehr als deutlich kommuniziert. Und daran ändert sich auch nichts. Für mich gilt er als unschuldig, bis ihm das…

Ich habe meine Meinung zum Thema Jatta jetzt schon mehrfach und mehr als deutlich kommuniziert. Und daran ändert sich auch nichts. Für mich gilt er als unschuldig, bis ihm das Gegenteil bewiesen werden kann. Für mich gilt aber auch ganz eindeutig: Sollte Jatta das deutsche Recht gebrochen haben, muss er die daraus resultierenden Konsequenzen akzeptieren. Allein in Sachen Strafmaß bin ich schon etwas weiter. Denn für mich gilt Jatta ob des schwebenden Verfahrens und dem damit einhergehenden psychischen Druck schon als bestraft genug. Für mich legt in dem ihm angelasteten Vergehen keine „besondere Schwere“, weshalb eine Geldstrafe meinerseits ausreicht. Das zusammen dem bereits entstandenen Stress seitens der Ermittler und der Berichterstattung vereinzelter Medien ist Strafe genug.
Aber auch der HSV muss in dieser Angelegenheit in Gänze betrachtet werden. So schön und richtig die Solidarität auch ist, so steckt der HSV durch die Anklageerhebung gegen Bakery Jatta in einer Zwickmühle. Sollte man den Flügelstürmer weiterhin einsetzen oder aufgrund der ungewissen juristischen Lage vorerst auf die Tribüne beordern? Denn kommt es zu einer Verurteilung des Gambiers, der nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft nur aufgrund einer falschen Identität eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben soll, kann es kompliziert werden. Spiele könnten nach Protesten gedreht werden, die Tabelle würde dann durchgerüttelt.
Konkurrenz könnte vorsorglich schon Proteste einlegen
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) müsste Jatta bei einer Verurteilung die Spielerlizenz aberkennen. In dem Falle stände fest, dass der Profi "nie eine Spielberechtigung hatte. Er hätte dann folglich vom HSV nicht eingesetzt werden dürfen", sagte Rechtsanwalt Benjamin Keck von der Kölner Kanzlei Steinrücke Sausen gegenüber der DPA. Die Einspruchsfrist gegen Niederlagen oder Unentschieden in Spielen gegen den HSV mit Jatta beträgt zwei Tage. Lediglich bei Spielmanipulationen oder dem Einsatz gedopter Spieler gilt laut Spielordnung der DFL die Zwei-Tage-Frist nicht in der Form. Proteste können schon jetzt vorsorglich eingelegt werden.
Ob Einsprüche berechtigt sind, wird sich entscheiden, wenn das Amtsgericht Altona die Anklage zulässt und Jatta im weiteren Verlauf verurteilt werden sollte. Dann müsste die DFL sieglose Spiele der Konkurrenten, die protestiert haben, in ein 0:2 gegen den HSV umwerten. Da sich das Verfahren aber lange hinziehen wird, sitzen DFL und der Deutsche Fußball-Bund in der Bredouille. Wie soll eine abgelaufene Saison mit Aufsteigern und Absteigern korrigiert werden, wenn die neue Spielzeit schon läuft? Dafür gibt und gab es noch keinen Präzedenzfall.
Der HSV selbst hat gerade unmissverständlich erklärt, dass man nicht auf Jatta verzichten werde. Der Verein steht hinter seinem Spieler. Möglich ist, dass der HSV mit jedem kommenden Gegner eine Einigung in der Form trifft, dass dieser auf einen Protest gegen einen Jatta-Einsatz verzichtet. Ob die Rivalen mitspielen, ist jedoch ungewiss. Die Alternative: Der HSV verzichtet auf den Gambier – für den HSV undenkbar. Der 23 Jahre alte Jatta, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Bakary Daffeh heißen und 26 Jahre alt sein soll, hat bislang alle 16 Spiele in dieser Saison absolviert und gehört zum Stammpersonal.
Gegen Jatta, der weder als Foulspieler in der Liga bekannt ist noch andere Ressentiments der Konkurrenten auf sich gezogen hat, werden sich mögliche Proteste auch nicht richten. Der FC St. Pauli verkündete heute proaktiv seine Solidarität mit Bakery Jatta. Der Tabellenführer twitterte: „Aus gegebenem Anlass! #Kein Mensch Ist Illegal #Jatta #fcsp“. Und auch aus Dresden kommt Unterstützung. „Er hat klar gesagt, dass an den Sachen nichts dran, dass er der ist, als der er sich ausgibt. Daher gibt es für mich keinen Grund, irgendetwas zu bezweifeln», sagte der ehemalige Sportgeschäftsführer des HSV, Ralf Becker, gegenüber „Sport1“.
Becker, aktuell für den Liga-Rivalen Dynamo Dresden tätig, hatte im Januar 2019 den Fünf-Jahres-Vertrag mit dem Flügelspieler bis zum Jahr 2024 ausgehandelt: „Zunächst tut es mir menschlich für ihn leid, was in den letzten Jahren abgelaufen ist», sagte der 51-Jährige über den HSV-Profi: „Baka ist ein hochanständiger Kerl und gut integriert. Jeder drückt die Daumen, dass das Thema bald mal erledigt ist.“ Dennoch, auf derart flächendeckende Solidarität mit Jatta und dem HSV können die HSV-Verantwortlichen nicht hoffen. Wenn es um Platzierungen, TV-Geld, Aufstieg oder Abstieg geht, hört die Nächstenliebe im knallharten Fußballgeschäft auf. „Fußball ist so kommerzialisiert, dass ein Geschäftsführer die Entscheidung nicht völlig frei treffen kann“, sagte Keck, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf die Sportbranche spezialisiert ist.
Der HSV könnte Jatta mit Vertragsauflösung helfen
In AG-geführten Klubs wäre es sogar die Pflicht des jeweiligen Verantwortlichen, Protest einzulegen. Oder anders formuliert: Wäre der HSV umgekehrt in der Situation und der Vorstand würde keinen Protest einlegen – laut AG-Recht könnte ihm das zum Verhängnis werden. Um Jatta zu schützen, wäre auch folgendes Szenario denkbar: eine Auflösung seines Vertrags beim HSV. Jatta könnte in diesem Fall ins Ausland gehen und dort seine Karriere fortsetzen. Sein Vertrag in Hamburg läuft noch bis Sommer 2024.
Bei einer möglichen Verurteilung Jattas wäre nach Erwachsenem-Strafrecht eine Haftstrafe wegen Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz ein denkbarer Schuldspruch. „Im Jugendstrafrecht steht jedoch der Präventionsgedanke im Vordergrund“, sagte Keck. Deshalb liefe es wohl auf eine saftige Geldstrafe hinaus. Sollte sich herausstellen, dass Jatta bei Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland nicht wie angegeben 17, sondern 20 Jahre alt war, gilt er als Heranwachsender bis 21 Jahre - immer noch ein Fall für den Jugendrichter. Dieser fällt die Entscheidung über die Anwendung des Jugend- oder Erwachsenenstrafrechts.
So viel zu den nüchtern betrachteten Fakten rund um die Causa Jatta, bei der ich mir auch hier im Blog oftmals mehr sachlich- und vor allem auch Menschlichkeit wünschte. Nicht, um ein Verbrechen zu beschönigen. Das widerstrebt mir. Sehr wohl aber, um dieses „Verbrechen“ korrekt einzusortieren. Und für mich ist die Schwere eines Verbrechens vor allem daran zu bemessen, wie sehr man anderen damit geschadet hat. Und diesen Schaden erkenne ich nur sehr bedingt. Ganz sachlich betrachtet.
In diesem Sinne, bis morgen! Dann wieder mit einem Communitytalk. Fragen dafür könnt Ihr wie gewohnt über Instagram stellen oder mir eine Email an [email protected] senden! Bis dahin Euch allen einen schönen Champions-League-Abend. Und: Bleibt gesund!
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