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DFL macht Vorschlag für 50+1 - Schonlau droht weiter auszufallen

Heute ist in Frankfurt etwas beschlossen worden, was dem deutschen Fußball auf viele Jahre eine Richtung geben wird. Für diejenigen, die Investoren als notwendig im…

DFL macht Vorschlag für 50+1 - Schonlau droht weiter auszufallen

Heute ist in Frankfurt etwas beschlossen worden, was dem deutschen Fußball auf viele Jahre eine Richtung geben wird. Für diejenigen, die Investoren als notwendig im internationalen Wettbewerb erachten, war das heute ein herber Rückschlag. Für alle anderen war es eine gute Nachricht. Für den HSV war es die Bestätigung für den zuletzt eingeschlagenen Weg der Rechtsformänderung in eine KGaA. Aber lest selbst: 

 Frankfurt/Main (dpa) - Im Ringen um eine vom Bundeskartellamt geforderte Änderung der 50+1-Regel hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) einen Vorschlag vorgelegt. Damit rückt ein Ende des schwebenden Verfahrens näher. Mit der Neufassung sollen die Clubs mit Ausnahmegenehmigung unter bestimmten Bedingungen zwar einen Bestandsschutz erhalten, aber keine weiteren Vereine diese Regelung nutzen können. Wie die DFL am Mittwoch mitteilte, habe das Präsidium einstimmig für diesen Vorschlag gestimmt.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt signalisierte Zustimmung. Der Vorschlag könne „einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen“, sagte der Behördenchef in einer Mitteilung. „Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen.“ 

Im nächsten Schritt erhalten laut Kartellamt „die weiteren Verfahrensbeteiligten“ Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die DFL-Mitgliederversammlung muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine entsprechende Anpassung der Satzung beschließen Die nur im deutschen Profifußball geltende 50+1-Regelung besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs - wie beispielsweise in England - vollständig veräußert werden.

Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit dem damaligen Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem läuft das Klärungsverfahren. 

Leverkusen und Wolfsburg haben bereits Zustimmung signalisiert. „Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen. Allein deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt“, sagte Leverkusens Geschäftsführer Fernando Carro. 

Der VfL ist laut Mitteilung „bereit, den im Rahmen konstruktiver Diskussionen gefundenen Kompromiss zu akzeptieren. Wichtig ist für alle Beteiligten, dass auf diesem Wege eine bestmögliche Rechtssicherheit geschaffen wird.“    Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an den Mutterverein zurückgeben werde. Die TSG würde damit zur 50+1-Regel zurückkehren. Diese Rückübertragung ist jedoch noch nicht wirksam vollzogen.

Wie die DFL mitteilte, soll der Bestandsschutz künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Unter anderem muss dem Stammverein mindestens ein Sitz in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften zur Verfügung gestellt werden. 

Ein weiterer Eckpunkt des Vorschlags ist die Zahlung eines Ausgleichsbetrages. Dieser würde fällig werden, wenn ein Förderer einen Verlust des Vereins im Zeitraum von drei Jahren und in Höhe von mindestens 7,5 Prozent bzw. 12,5 Prozent (stiller Gesellschafter) der Gesamterträge ausgleicht.

Mit anderen Worten, geschenktes Geld gibt es (jetzt auch juristisch) nicht mehr. Auf den HSV bezogen bedeutet das auch, dass Klaus Michael Kühne dem HSV keine finanziellen Forderungen einfach so erlassen kann, ohne eine Ausgleichszahlung vornehmen zu müssen.

Alles in allem aber empfinde ich diesen Schritt als konsequent, um die in der Liga vorherrschenden Ungleichheiten zwischen Werksklubs und den anderen Bundesligisten anzupassen. Der HSV ist seinerseits mit der angestrebten neuen Rechtsform voll auf Kurs. Denn diese KG auf Aktien grenzt das Mitbestimmungsrecht von Investoren in eben genau diesem geforderten Rahmen der DFL ab. Andererseits schiebt man so natürlich allen Investoren einen Riegel vor bzw. macht es für selbige maximal unattraktiv.

Wie findet Ihr diese Regelung?

Sportlich musste der HSV heute erneut einen Rückschlag hinnehmen, da sowohl Ludovit Reis als auch der gestern umgeknickte Kapitän Sebastian Schonlau heute im Training fehlten. Letztgenannter soll per MRT untersucht werden, sobald der Knöchel ausreichend abgeschwollen ist. Aber allein die Tatsache, dass der Knöchel so stark geschwollen ist, klingt schon nicht gut. Hier muss man zumindest mit einem Ausfall rechnen.

Von daher können wir hier ja noch mal die Diskussion führen: Wie würdet Ihr die Innenverteidigung bzw. die Viererkette besetzen? Meine Lösung wäre, Noah Katterbach weiter als Rechtsverteidiger aufzubieten und den zurückkehrenden Moritz Heyer neben Jonas David in die Innenverteidigung zu stellen. Es sei denn, Javi Montero dreht in den nächsten Tagen so auf, dass er sich unverzichtbar macht.

In diesem Sinne, Euch allen einen schönen Abend.

Scholle 

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