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Der HSV darf sein Stadion wieder voll auslasten - wenn...

Die Stadt Hamburg hatte den HSV lange Zeit zappeln lassen – allerdings nicht, weil man den HSV weniger mag als beispielsweise den FC St. Pauli, sondern vielmehr, weil der HSV…

Der HSV darf sein Stadion wieder voll auslasten - wenn...

Die Stadt Hamburg hatte den HSV lange Zeit zappeln lassen – allerdings nicht, weil man den HSV weniger mag als beispielsweise den FC St. Pauli, sondern vielmehr, weil der HSV das Corona-Konzept zu Beginn dieser Serie nicht ausreichend umgesetzt hatte. Zudem durfte der FC St. Pauli sein Stadion prozentual höher auslasten als der HSV, weil man dort nach dem 2-G-Konzept agierte. Das heißt, dass nur Genesene und Geimpfte ins Stadion durften. Selbst der Antrag, einen Block komplett mit ungeimpften Fans nach Vorlage eines negativen Corona-Tests auszulasten, wurde dem Stadtrivalen von Seiten der Stadt abgelehnt. Und das bleibt es auch.

Aber: Seit heute greift eine neue Verordnung, die den HSV ebenso wie den FC St. Pauli das Stadion komplett ausverkaufen lässt – wenn man nach dem 2-G-Prinzoip verfährt. Die Deutsche Presse Agentur schreibt: 

In Hamburg können die Fußballstadien ab dem kommenden Wochenende unter 2G-Bedingungen wieder bis zum letzten Platz besetzt werden. Auch in den Clubs dürften Geimpfte und Genesene ab Samstag wieder ohne Maske und abstandslos tanzen, wie die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen am Dienstag sagte.

Eine entsprechende Anpassung der Corona-Eindämmungsverordnung, in der die Maskenpflicht und die Kapazitätsgrenzen unter 2G-Bedingungen wegfallen, sei derzeit in Arbeit und werde rechtzeitig zum Samstag, 0.00 Uhr, in Kraft treten. Ferner habe der Senat beschlossen, dass 12- bis 17-Jährige Ungeimpfte «bis auf weiteres» an 2G-Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Bisher galt dafür eine Übergangsfrist von sechs Wochen.

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Hamburg hatte Ende August als erstes Bundesland das 2G-Optionsmodell eingeführt. Demnach können Betreiber selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene reinlassen, die dann von vielen Corona-Beschränkungen befreit sind. Unter anderem Restaurants, Kneipen, Kinos, Theater, Museen und Zoos können ihre Einrichtungen damit wieder voll nutzen.

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Wenn sie nur Geimpfte und Getestete einlassen, gibt es keine Kapazitätseinschränkungen mehr. Auch das Abstandsgebot und die Testpflicht in geschlossenen Räumen sind dann aufgehoben. Die Maskenpflicht blieb jedoch zunächst bestehen. «Mit der 2G-Option wurde nach dem Worten eines Senatssprechers dem Infektionsschutz Rechnung getragen. Viele Einrichtungen erhielten damit überhaupt wieder die Möglichkeit, ihre Angebote zu unterbreiten.

Zuletzt hatte der HSV abgelehnt, nach dem 2-G-Prinzip vorzugehen. Allein der wirtschaftliche Nachteil der Konkurrenz gegenüber dürfte die Verantwortlichen jetzt aber zum Umdenken anregen.

Fortsetzung folgt. Bis später!

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