Analyse

BRISANTES DOKUMENT: Jansen aus dem Amt gedrängt, Hauptsponsor diskreditiert - so läuft es intern beim HSV ab

Der HSV ist sportlich sehr gut in die Rückrunde gestartet. Das 2:0 auf Schalke lässt erhoffen, dass sich die Analyse im Winter inklusive der Schlüsse daraus auch im Spiel von…

BRISANTES DOKUMENT: Jansen aus dem Amt gedrängt, Hauptsponsor diskreditiert - so läuft es intern beim HSV ab

Der HSV ist sportlich sehr gut in die Rückrunde gestartet. Das 2:0 auf Schalke lässt erhoffen, dass sich die Analyse im Winter inklusive der Schlüsse daraus auch im Spiel von Trainer Tim Walter wiederfindet. Zumindest war das auf Schalke der Fall. Parallel zu diesem wichtigen Sieg gab es auf vereinspolitischer Seite allerdings einige Dinge, die sehr deutlich skizzieren, wie HSV-intern miteinander umgegangen wird. In dem mir vorliegenden Protokoll der Hauptversammlung der Aktionäre im Dezember 2023 lässt sich nachlesen, wie man systematisch versucht hat, den intern kritisch auftretenden Marcell Jansen loswerden. Wörtlich wird sogar davon gesprochen, dass man Marcel Jansen aus dem Aufsichtsrat „entfernen“ wollte, und dafür gremienübergreifend nach Wegen gesucht hatte.

In dieser Versammlung, der Jansen beruflich bedingt nicht beiwohnen konnte, erteilt sogar der Syndikus der HSV-Fußball AG rechtlich Ratschläge, wie man es wider die eigene Satzung rechtlich durchsetzen könne. Ergo: Alle, wirklich alle arbeiteten intern gegen Jansen. Selbst Jansens Vizepräsidenten kuschten vor den Anteilseignern und Aufsichtsräten. Sie sprangen Jansen nicht zur Seite, obgleich sie nach außen zuletzt immer wieder betont hatten, wie gut man auf Präsidiumsebene zusammenarbeiten würde.

Fazit: Dieser HSV hat keine gesunde Struktur. Die Aktionäre, die sich immer wieder gern als  „bescheidene HSV-Fans“ ohne Machtansprüche bezeichnen, schießen sogar aus allen Rohren gegen den neuen Anteilseigner HanseMerkur. Sie fordern also aus ihrer Position als Anteilseigner nach personellen Konsequenzen. Sowas nenne ich Einflussnahme. Warum sie das - vor allem auch in Bezug auf HanseMerkur machen? Es ist unerklärlich. Zumindest ist das Argument, man habe sich bei dieser Entscheidung nicht ausreichend rechtzeitig informiert gefühlt, ein mehr als offensichtlich vorgeschobenes Argument. Fakt aber ist – und das sage ich, ohne jemals Kontakt zu HanseMerkur gehabt zu haben – in der HSV-Historie gibt es keinen Sponsor in der Größenordnung, der dem HSV auch nur ansatzweise so lang die Treue gehalten und dabei nie auf Ämter gepocht hat. Dass man hier auch von Vorstandsseite nicht eingreift, werte ich als geschäftsschädigend. Zumindest dürfte es dem Versicherungsriesen recht deutlich machen, was man hier von ihm hält, während man sein Geld herzlich willkommen heißt.

Ich habe Euch im Folgenden das komplette Protokoll rüberkopiert. Dafür musste ich das PDF konvertieren. Aber inhaltlich ist alles Wort für Wort für Euch zum Nachlesen bereit. Zudem habe ich insbesondere bei den spannenden TOP4 und TOP7 meine Anmerkung in fettgedruckter, kursiver Schrift beigefügt.

Also, viel Spaß beim Kennenlernen des HSV-internen Umgangs:

NIEDERSCHRIFT

Datum: Uhrzeit: Ort:

13.12.2023

09:20 Uhr bis 13:02 Uhr Volksparkstadion, NXP Lounge (VIP OST), Sylvesterallee 7, 22525 Hamburg

Teilnehmer

In dieser, auf 09:00 Uhr geladenen Hauptversammlung, waren anwesend:

Vom Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht:

Herr Michael Papenfuß (Vorsitzender),

Herr Markus Frömming (Stellvertretender Vorsitzender), Herr Stephan von Bülow,

Herr Henrik Köncke,

Herr Dr. Hans-Walter Peters, Frau Lena Schrum.

Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Marcell Jansen

war nicht anwesend. Er hatte sich vorab entschuldigt.

Vom Vorstand, der derzeit aus zwei Mitgliedern besteht:

Herr Jonas Boldt,

Herr Dr. Eric Huwer.

Von den Aktionären und Aktionärsvertretern:

Die aus dem von der Gesellschaft erstellten Teilnehmerverzeichnis ersichtlichen Aktio­ näre beziehungsweise Aktionärsvertreter.

Eine Ablichtung des Teilnehmerverzeichnisses wird dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Das Teilnehmerverzeichnis wurde von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates unter­ schrieben.

Ferner befanden sich im Versammlungsraum Mitarbeiter der Gesellschaft.

II

Eröffnung

Herr Michael Papenfuß - nachfolgend kurz der „Vorsitzende" genannt - übernahm als Vorsit­ zender des Aufsichtsrates satzungsgemäß den Vorsitz der Versammlung und eröffnete sie um 09:20 Uhr.

Der Vorsitzende stellte fest, dass alle Aktionäre anwesend bzw. ordnungsgemäß vertreten seien. Er wies darauf hin, dass die Kühne Holding AG durch das Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Markus Frömming vertreten werde. Eine ordnungsgemäße ausgestellte Vollmacht sei vorgelegt worden.

Der Vorsitzende stellte fest, dass beide Vorstände der Gesellschaft und von Seiten des amtie­ renden Aufsichtsrates der Gesellschaft mit Ausnahme von Herrn Marcell Jansen alle derzeiti­ gen Mitglieder anwesend seien und erwähnte der Form halber die Mitglieder der Organe jeweils namentlich. Die 4B GbR fragte nach einer expliziten Begründung der Abwesenheit von Herrn Marcell Jansen. Der Vorsitzende führteaus, dass Marcell Jansen mitgeteilt habe, beruflich ver­ hindert zu sein.

Er führte weiter aus, dass außerdem im Versammlungsraum der Syndikusrechtsanwalt der Gesellschaft HerrDr. Philipp Winter anwesend sei, der für etwaige rechtliche Fragen zur Ver­ fügung stünde. Herr Marius Westhoffwerde die Protokollierung der Hauptversammlung über­ nehmen und bei organisatorischen Fragen unterstützen.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Teilnehmerverzeichnis

Der Vorsitzende erklärte sodann, dass die Hauptversammlung am 08. November 2023 form­ und fristgerecht einberufen worden sei und die Einberufung inklusive der Tagesordnung sowie zusätzlicher Unterlagen zur Tagesordnung den Aktionären jeweils per eingeschriebenem Brief am 08. November 2023 zur Verfügung gestellt worden seien.

Mit Antrag vom 15. November 2023, eingegangen bei der HSV Fußball AG am selben Tag, habe die CaLeJo GmbH als Gesellschafterin der HSV Fußball AG gemäß § 122 Abs. 2 AktG eine Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um den Tagesordnungspunkt „Zustimmung zur Aktienübertragung" beantragt. Der Vorstand der HSV Fußball AG habe den Antrag geprüft und beschlossen, die Tagesordnung der Hauptversammlung antragsgemäß zu ergänzen. Die um den neu eingefügten Tagesordnungspunkt 6 ergänzte Tagesordnung sei den Aktionären jeweils per eingeschriebenem Brief am 17. November 2023 zur Verfügung gestellt worden.

Die Ablichtung eines exemplarischen Einberufungsschreibens (ohne Anlagen), wie es den Ak­ tionären jeweils per eingeschriebenem Brief am 08. November 2023 zur Verfügung gestellt worden ist, sowie die Ablichtung eines ergänzenden Anschreibens nebst aktualisierter Tages­ ordnung, wie es den Aktionären jeweils pereingeschriebenem Brief am 17. November 2023 zur Verfügung gestellt worden ist, ist als Anlage 2beigefügt.

Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit fest.

Der Vorsitzende ergänzte, dass der Gesellschaft keine mitteilungspflichtigen Gegenanträge von Aktionären zugeleitet worden seien.

Er wies darauf hin, dass das Teilnehmerverzeichnis heute von Herrn Dr. Winter geführt werde. In diesem Zusammenhang bat der Vorsitzende die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter - nach­ folgend gemeinsam „Aktionäre" genannt - darum, dass diese insbesondere zu den Tagesord­ nungspunkten 3 bis 6 anwesend seinund nicht den Versammlungsraum verlassen sollten. Falls einer der Aktionäre die Hauptversammlung früher verlassen müsse, solle dies Herrn Dr. Winter mitgeteilt werden, der sodann das Teilnehmerverzeichnis entsprechend anpassen werde.

Ausliegende Unterlagen

Neben der Einberufung einschließlich der Tagesordnung inklusive der Ergänzung der Tages­ ordnung auf Antrag der CaleJo GmbH und der Beschlussvorschläge der Verwaltung bzw. des Aufsichtsrates lagenfolgende Unterlagen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme vor, die laut Vorsitzendem jederzeitwährend der Hauptversammlung eingesehen werden könnten:

Zu TOP 1:

  • der durch den Vorstand festgestellte und vom Aufsichtsrat gebilligte und von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg geprüfte und mit einem un­ eingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene Jahresab­ schluss zum 30. Juni 2023,
  • der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/23 und
  • der Bericht des Aufsichtsrates.

III

Formalien, Ablauf der Hauptversammlung und Abstimmungsverfahren

Der Vorsitzende erläuterte sodann, dass als Versammlungsraum der Hauptversammlung aus­ schließlich der hiesige Raum zähle und dieser damit den Präsenzbereich bilde. Zudem sollten die Aktionäre bei Fragen oder Wortbeiträgen ihm diese per Handzeichen anzeigen. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass Ton- undBildaufzeichnungen durch einen Versammlungsteil­ nehmer nicht zulässig seien. Es werde weder eine Aufzeichnung dieser Hauptversammlung durch die Gesellschaft auf Video oder Tonband erfolgen noch werde ein stenographisches Pro­ tokoll der Versammlung erstellt.

Zum weiteren Ablauf der Hauptversammlung machte der Vorsitzende noch die folgenden An­ gaben. Zunächst werde die Verwaltung ihre Standpunkte zu den Tagesordnungspunkten in Ergänzung der schriftlichenAusführungen der Reihe nach erläutern. Nach den entsprechenden Ausführungen würden dann die Aktionärebei Bedarf die Gelegenheit erhalten, ihre Sicht zu den verschiedenen Themen darzustellen und Fragen an die Verwaltung zu richten. Wenn alle Fragen beantwortet seien und keine Wortmeldungen mehr vorlägen, werde die Debatte zu­ nächst geschlossen und anschließend werde über die Tagesordnungspunkte 3 bis 6einschließlich etwaiger Gegenanträge abgestimmt. Ein Wiedereintritt in die Debatte werde vor der jeweiligen Abstimmung allerdings erfolgen, sofern seitens der Aktionäre weitere Rückfragen oder Diskussionsbedarf signalisiert werde.

Der Vorsitzende führte aus, dass es ihm gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ob­ liege, dieReihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art und Weise der Abstimmun­ gen  zu bestimmen.  Er  führte  weiterhin  aus,  dass  im Rahmen  der  Einladung  zur

Hauptversammlung die Aktionäre die Tagesordnung nebst Ergänzungsantrag seitens der CaleJo GmbH mitden entsprechenden Vorschlägen zur Beschlussfassung erhalten hätten. Sollten zu einzelnen Punkten der Tagesordnung verschiedene Anträge gestellt werden, so würde er jeweils die Reihenfolge festlegen, in der über die Anträge zu einem Tagesordnungspunkt abgestimmt werde.

Der Vorsitzende bestimmte, dass die Abstimmungen per Handzeichen im Subtraktionsverfahren erfolgen sollen. Bei diesem Verfahren würden die Nein-Stimmen und die Enthaltungen gezählt. Wer für einen Beschlussvorschlag stimmen wolle, dürfe aktiv keine Stimme abgeben. Die Ja-Stimmen würden durch Subtraktion der Nein-Stimmen und der Enthaltungen von der Präsenz ermittelt. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass er sich einen Wechsel des Verfahrens vorbehielte, wenn sich dieser für ihn als zweckmäßigerweisen sollte.

Mehrheitserfordernisse, Verzicht auf Formalien und Fristen und Fragen zum Verfahren

Der Vorsitzende betonte sodann, dass für die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungs­ punkten 3 bis 6 nach § 19 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft jeweils eine einfache Stim­ menmehrheit erforderlich sei.

Vor Eintritt in die Tagesordnung schlug der Vorsitzende vor, dass die heutige Hauptversamm­ lung unter Verzicht auf die durch das Gesetz und die Satzung vorgeschriebenen Formalien und Fristen durchgeführt werde, um die Beschlussverfahren zu erleichtern. Er fragte die Teilnehmer, ob es hiergegen Einwände gebe.Da ausdrücklich keine Einwände hiergegen erhoben wurden, stellte der Vorsitzende fest, dass dieHauptversammlung abgehalten werde unter Verzicht auf die durch das Gesetz und die Satzung der Gesellschaft vorgeschriebenen Formalien und Fristen.

Abschließend stellte der Vorsitzende die Frage, ob sich in der Zwischenzeit doch Fragen erge­ ben hätten, dem war nicht so.

Weitere Tagesordnungspunkte wurden nicht vorgeschlagen.

Die Teilnehmer verzichteten auf eine detaillierte Darstellung der Tagesordnungspunkte.

IV

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten.

TOP1:  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HSV Fußball AG zum 30. Juni 2023,des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022/23 sowie des Be­richtes des Aufsichtsrates

Der Vorsitzende stellte klar, dass zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolge. Er wies indiesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt seit der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegen hättenund den Aktionären per Einschreiben zuge­ gangen seien. Der Jahresabschluss sei ebenso wie der Lagebericht von der BDO AG Wirt­ schaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden. Die Prüfung habe keine Beanstandungen ergeben. Der Abschlussprüfer habe den gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk uneingeschränkt erteilt. Dem Aufsichtsrat seien der Jahresabschluss und der Lagebericht so­ wie die Prüfberichte des Abschlussprüfers vorgelegt und ausgehändigt worden. Nach dem ab­ schließenden Ergebnis seiner Prüfung habe der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 06. November 2023 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss sei somit gemäß § 172 AktGfestgestellt.

Er verwies abschließend nochmals darauf, dass der Bericht des Aufsichtsrates den Aktionären mit der Einberufung zugegangen sei.

TOP2: Bericht des Vorstandes der HSV Fußball AG

Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt 2 auf und führte aus, dass nunmehr der Vorstand seineAusführungen zu dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr2022/2023 vortragen werde. In diesem Rahmen werde der Vorstand auch einen Bericht über das laufende Geschäftsjahr geben sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Erläuterungen zu den heutigen Tagesordnungspunkten vortragen.

Er übergab das Wort an den Vorstand.

Dr. Eric Huwer richtete zunächst ein paar einleitende Worte an die Aktionäre. Anschließend führte er dezidiertu.a. durch die Entwicklung der Vermögenslage der Gesellschaft sowie der getätigten Investitionen underläuterte die Bilanz- und Kapitalstruktur unter der Berücksichti­ gung von Verbindlichkeiten und Eigenkapital. Explizit hob er das zweite positive Jahresergeb­ nis in Folge und der damit eingehenden organischen Stärkung des Eigenkapitals sowie die abermalige Reduzierung der (Netto-)Finanzverbindlichkeiten hervor. Mit Blick aufdie Finanz­ situation betonte er die nachhaltige und zinsoptimierte Stärkung der HSV Fußball AG. Der Zeit­ plan der fristgerechten Realisation der Baumaßnahmen, auch im Hinblick auf die EURO 2024, sei ambitioniert, aber realistisch. Für das Geschäftsjahr 2023/24 stellte Dr. Eric Huwer vor allem die weiterhin positiveEntwicklung der Zuschauerzahlen und des Merchandisings in den Vordergrund. Explizit würdigte er auch die Möglichkeit, die Spiele von Shaktar Donetsk im Volksparkstadion austragen zu können.

Anschließend machte Jonas Boldt u.a. Ausführungen zum Kader und zur aktuellen sportlichen Situation, zur gerichtlichen Auseinandersetzung in Bezug auf den Spieler Mario Vuskovic, zur Kaderwertentwicklung sowie zu den strategischen Überlegungen im Bereich des Nachwuchs­leistungszentrums.

Nach Beendigung des Berichts durch den Vorstand dankte der Vorsitzende dem Vorstand für seine Ausführungen und im Namen des Aufsichtsrates für das Engagement, das der Vorstand, die Führungskräfte und die gesamte Mitarbeiterschaft der Gesellschaft fortlaufend einbringen würden.

Im Anschluss an den Bericht des Vorstandes wurden Fragen der Aktionäre u.a. zur sportlichen Situation, dem sportlichen Ausblick für die Rückrunde der Spielzeit 2023/24 und der expliziten Rolle des Trainers gestellt, die vom Vorstand allesamt beantwortet wurden.

Der Vorsitzende eröffnete den Aktionären sodann die Möglichkeit, weitere Fragen zu den Ta­ gesordnungspunkten 3 bis 6 an die Verwaltung zu richten bzw. Wortbeiträge einzubringen. Er betonte erneut, bei Bedarf auch vor Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erneut die Möglichkeit für Fragen und Wortbeiträge einzuräumen. Nachdem für den Moment keine weiteren Wortmeldungen der Aktionäre zuverzeichnen waren, fuhr der Vorsitzende fort.

Teilnehmerverzeichnis und aktuelle Präsenz

Der Vorsitzende berichtete sodann, dass ihm das Teilnehmerverzeichnis weiterhin vorläge und unterrichtete sodann nochmals über die aktuelle Präsenz:

Das Grundkapital von EUR 4.660.452,00, eingeteilt in 4.660.452 auf den Namen lautende Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00, sei auf der heutigen Hauptversammlung wie folgt vertreten:

Von den insgesamt 4.660.452 stimmberechtigten Aktien, seien 4.660.452 stimmberechtigte Aktien mit ebenso vielen Stimmen vertreten. In der Summe seien somit Aktien mit einem Nenn­ betrag von EUR 4.660.452,00 vertreten; dies entspreche einem Anteil von 100 % des Grund­ kapitals.

Von den Teilnehmern widersprach niemand.

Der Vorsitzende erwähnte hierbei noch, dass das Teilnehmerverzeichnis bei Herrn Dr. Winter zur Einsicht ausliege.

In diesem Zusammenhang bat der Vorsitzende darum, dass die Aktionäre während der Ab­ stimmungsvorgänge keine An- und Abmeldungen mehr vornehmen bzw. einen Dritten mit de­ ren Vertretung beauftragen sollten. Dies gelte insbesondere für die nun folgenden Abstimmungen zu denTagesordnungspunkten 3 bis 6.

TOP3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022/23

Der Vorsitzende wies zu Tagesordnungspunkt 3 zunächst darauf hin, dass die Mitglieder des Vorstandes gemäß§ 136 AktG kein Stimmrecht hätten, wenn über ihre eigene Entlastung be­ schlossen werde. Dies bedeute, dassMitglieder des Vorstandes, die eigene oder fremde Aktien vertreten, oder Aktionärsvertreter, die Aktien von Vorstandsmitgliedern vertreten, sich an dieser Abstimmung nicht beteiligen dürften. Gleiches gelte fürehemalige Mitglieder des Vor­ standes, über deren Entlastung unter diesem Tagesordnungspunkt 3 zuentscheiden sei.

Vor diesem Hintergrund gelte, dass Dr. Thomas Wüstefeld als Vertreter der CaLeJo GmbH hinsichtlich der Entscheidung über die Entlastung seiner eigenen Person für das Geschäftsjahr 2022/23 einem Stimmverbot unterliege. Hinsichtlich der Entscheidung über die Entlastung der übrigen im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Vorstandsmitglieder bleibe Herr Dr. Wüstefeld stimmberechtigt.

Sodann legte der Vorsitzende fest, dass anstelle einer Beschlussfassung über die Gesamtent­ lastung der im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Vorstandsmitglieder eine Einzelentlastung erfolge. Er wies Herrn Dr. Wüstefeld entsprechend darauf hin, dass dieser nur hinsichtlich der Entscheidung über die Entlastung von Herrn Jonas Boldt und Herrn Dr. Eric Huwer stimmbe­ rechtigt sei.

Der Vorsitzende erfragte, ob es zu Tagesordnungspunkt 3 noch Fragen oder Wortbeiträge der Aktionäre gebe. Dies war nicht der Fall.

Er erklärte, nunmehr die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 3 mittels Einzelabstimmung beginnen zu lassen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlugen vor, die Entlastung des Vorstandsmitgliedes Jo­ nas Boldt für dasGeschäftsjahr 2022/23 zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 3 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, dass dem Vorstands­ mitglied Jonas Boldt für das Geschäftsjahr 2022/23 mit 4.660.452 Ja-Stimmen ohne Nein­ Stimmen und damit mit der erforderlichen Mehrheit Entlastung erteilt worden sei.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlugen vor, die Entlastung des Vorstandsmitgliedes Dr. Eric Huwer für das Geschäftsjahr 2022/23 zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 3 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, dass dem Vorstands­ mitglied Dr. EricHuwer für das Geschäftsjahr 2022/23 mit 4.660.452 Ja-Stimmen ohne Nein­ Stimmen und damit mit der erforderlichen Mehrheit Entlastung erteilt worden sei.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlugen vor, die Entlastung des ehemaligen Vorstands­ mitgliedes Dr. Thomas Wüstefeld für das Geschäftsjahr 2022/23 abzulehnen. Die Gründe für diesen Beschlussvorschlag seien im Rahmen der Übersendung der Tagesordnung mitgeteilt worden.

Zu Tagesordnungspunkt 3 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, dass dem ehemaligen VorstandsmitgliedDr. Thomas Wüstefeld für das Geschäftsjahr 2022/23 mit 4.424.116 Ja­ Stimmen ohne Nein-Stimmen unddamit mit der erforderlichen Mehrheit die Entlastung ver­ weigert worden sei.

TOP4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/23

Ab diesem Tagesordnungspunkt (TOP) wird es wirklich spannend! 

Der Vorsitzende wies zu Tagesordnungspunkt 4 zunächst darauf hin, dass die Mitglieder des Aufsichtsratesgemäß§ 136 AktG einem Stimmverbot unterlägen, wenn über ihre eigene Ent­ lastung beschlossen werde. Dies bedeute, dass Mitglieder des Aufsichtsrates, die eigene oder fremde Aktien vertreten, oder Aktionärsvertreter, die Aktien von Aufsichtsratsmitgliedern vertreten, sich an dieser Abstimmung nicht beteiligen dürften.

Vor diesem Hintergrund gelte, dass Herr Dr. Thomas Wüstefeld als Vertreter der CaLeJo GmbH und Herr Markus Frömming als Vertreter der Kühne Holding AG hinsichtlich der Entscheidung über die Entlastungder jeweils eigenen Person für das Geschäftsjahr 2022/23 einem Stimmrechtsverbot unterlägen. Hinsichtlich der Entscheidung über die Entlastung der übrigen im Geschäftsjahr2022/23 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder blieben sowohl Herr Dr. Wüs­tefeld als auch Herr Frömming selbst jeweils stimmberechtigt.

Der Vorsitzende konstatierte, dass bei einer Beschlussfassung als Gesamtentlastung aller im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sich weder Herr Dr. Wüstefeld noch Herr Frömming an der Beschlussfassung beteiligen dürften. Aus diesem Grund legte der Vorsitzende fest, dass anstelle einer Gesamtentlastung eine eingeschränkte Einzelentlastung dergestalt erfolge, dass zunächst jeweils im Wege derEinzelentlastung über die Entlastung von Herrn Dr. Thomas Wüstefeld und Herr Markus Frömming beschlossen werden solle, bevor ein Beschluss über die Gesamtentlastung der übrigen im Geschäftsjahr2022/23 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates zu treffen sei. Auf entsprechende Anregung aus dem Kreisder Gesellschafter entschied der Vorsitzende, auch den Beschluss über die Entlastung von Herrn Marcell Jansen im Wege der Einzelentlastung zu treffen, da mehrere Gesellschafter signalisier­ ten, das Verhalten vonHerrn Jansen im abgelaufenen Geschäftsjahr kritisch zu betrachten und ihm eine Entlastung gegebenenfallszu versagen.

Zu Tagesordnungspunkt 4 entstand sodann eine kontroverse Debatte über die Tätigkeit und das Gebaren des Aufsichtsratsmitgliedes Marcell Jansen. In diesem Zusammenhang erfragten die 4B GbR und die AMPriHandelsgesellschaft mbH beim Aufsichtsrat zunächst explizit eine Einschätzung zur Zusammenarbeitinnerhalb dieses Gremiums.

Wie in den letzten Wochen schon geschrieben, gelten die Aktionäre der 4B GbR intern als schärfste Kritiker von Präsident Marcell Jansen. Was ich damit meine, wird auch im weiteren Verlauf dieses Protokolls mehr als deutlich. 

Die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates unterstrichen, dass die Zusammenarbeit der sechs präsenten Mitglieder des Aufsichtsrates außerordentlich positiv sei, die Zusammenarbeit mit dem Mitglied Marcell Jan­sensich allerdings sehr schwierig gestalte und sich dies im Zuge der geplanten Aktienübertragung (siehe hierzu TOP 6) noch weiter verschlechtert habe. Aus dem Kreis der Aktionäre wurde in diesem Zusammenhang deutliche Kritik an dem Vorgehen des gesamten Präsidiums des Hamburger Sport-Vereine. V. in Bezug auf dieAnkündigung der geplanten Aktienübertragung auf die HanseMerkur Holding AG, insbesondere das Übergehender anderen Aktionäre und des Vorstands der Gesellschaft, geäußert. Das Argument einer von der HanseMerkur Holding AG gesetzten vermeintlichen zeitlichen Dringlichkeit und den in diesem Zusammenhang geäußerten Wunsch, insbesondere den Vorstand der Gesellschaft noch nicht über die beabsichtigte Einigunghinsichtlich der Anteilsübertragung zu informieren, sei nicht nachvollziehbar. Auch die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates, mit Ausnahme des Vorsitzenden, der als Teil des Präsidiums des Hamburger Sport-Verein e. V. Adressat der aus dem Gesellschafterkreis geäußerten Kritik war, äußerten Verständnis für die geäußerte Kritik am Vorgehen des Präsidiums. Bernd Wehmeyer als Vertreter des Hamburger Sport-Verein e.V. und der Vor­ sitzende selbst räumten ein, sich rückblickend einen anderen Kommunikationsablauf zu wün­ schen. Siebetonten aber auch, die Entscheidung, der HanseMerkur Holding AG seitens des Hamburger Sport-Verein e. V.frühzeitig Einverständnis zu einer Übertragung der Anteile von der CaleJo GmbH signalisiert zu haben und dieÜbertragung als solche für richtig zu halten. Die CaleJo GmbH äußerte sich in diesem Zusammenhang dahingehend, die Aufregung in dieser Frage nicht nachvollziehen zu können, da aus ihrer Sicht die Aktienübertragung doch im Sinne der Gesellschaft und der übrigen Aktionäre sein müsse, da wenig Hehl daraus gemacht werde, dass die CaLeJo GmbH bzw. Dr. Thomas Wüstefeld als ihr Vertreter im Kreise derAktionäre nicht weiter erwünscht sei.

Warum genau die bisherigen Aktionäre Probleme mit Hauptsponsor Hanse Merkur haben, erschloss sich mir bislang nie. Und es wird durch dieses entlarvende Protokoll nicht besser. Einen jahrzehntelangen Partner, der bislang immer wieder Ämter ebenso angeboten bekommen hat, wie es sie regelmäßig ablehnte, kann man am allerwenigsten Machteinflussnahme vorwerfen. 

Es handle sich außerdem um frei handelbare Aktien, so dass es das Recht der CaleJo GmbH sei, diese nacheigenem Belieben zu veräußern. Hierauf erfolgte von Dr. Eric Huwer und Dr. Philipp Winter der explizite Hinweis, dass es gerade Sinn und Zweck der in der Satzung der Gesellschaft geregelten Vinkulierung sei, diefreie Veräußerung der Aktien einzuschränken und das Letztentscheidungsrecht über die Anteilsübertragung beider Gesellschaft zu belassen.

Huwer und Winter betonen damit noch einmal, dass letztlich der e.V. als 75,1-Anteilseigner das entscheidende Wort habe. Als Deeskalation im Sinne des Hauptsponsors lässt sich das sicher nicht werten. Die Frage ist nur: Warum? Warum wird hier nicht der Hauptsponsor als neuer Aktionär mit offenen Armen empfangen? Zumal er die persona non grata, Dr. Thomas Wüstefeld, endgültig aus allen Gremien löst? 

Anschließend kehrte die Diskussion zurück zur Rolle von Marcell Jansen im Aufsichtsrat der Gesellschaft und im Präsidium des Hamburger Sport-Verein e. V. Sowohl Bernd Wehmeyer als Vertreter des Hamburger Sport-Vereine. V. als auch der Vorsitzende in seiner Funktion als Mitglied des Präsidiums des Hamburger Sport-Verein e.V. erklärten auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis, dass sie die Rolle von Marcell Jansen imAufsichtsrat der Gesellschaft kritisch sähen. Dessen Rolle als Mitglied des Präsidiums sähen sie allerdings differenzierter.Die Aktionäre AMPri Handelsgesellschaft mbH, 4B GbR, AMH GmbH und Wil­ helm Bohnhorst GmbH u. Co. KG betonten, Marcell Jansen bereits zu Beginn des Jahres ihr Vertrauen als Mitglied des Aufsichtsrates entzogen zu haben und das nach Wegen zu suchen sei, Marcell Jansen aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entfernen.

Man wollte Marcell Jansen aus dem Aufsichtsrat „entfernen“ und sucht gemeinsam nach Wegen? Zumindest können wir damit die harmonisierte "wir trennen uns im Guten"-Pressemitteilung bezüglich des Jansen-Rücktrittes ins Reich der Fabeln verweisen. Und es wird deutlich, wie der HSV funktioniert. Die Minderheitsgesellschafter hätten Jansen bereits Anfang 2023 das Vertrauen entzogen und gefordert, dass man nach Wegen suchen solle, „Marcell Jansen aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entfernen“. Inhaltlich sowie in Sachen Wortwahl lässt dieser Vorgang wenig Zweifel daran, dass man hier alles daran gesetzt hatte, den Vereinspräsidenten als Widersacher im Aufsichtsrat loszuwerden. Weil Jansen zu kritisch war?

Diesem Ansinnen wurde auch durch den Hamburger Sport-Verein e.V. und der Kühne Holding AG sowie seitens der anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft beigepflichtet.

Von wegen Harmonie und gutes Miteinander im Vereinspräsidium! Nachdem sich das Präsidium vor Jahresende ausgesprochen und von einem sehr konstruktiven Gespräch sowie einem vertrauensvollen Miteinander sprach, fällt man Jansen hier in den Rücken. Denn wie hier zu lesen ist: Auch Wehmeyer und Papenfuß wollten Jansen aus dem Aufsichtsrat abberufen/raus haben. 

Sodann erfolgte seitens des Vorsitzenden die Einordnung, dass Marcell Jansen sein Aufsichtsratsamt idealerweise niederlegen würde, eine Abberufung durch die Hauptversammlung jedoch nicht möglich sei, da er dem Gremium als vom Hamburger Sport-Verein e. V. entsandter Vertreter angehöre. Auch ein Abberufungsbeschluss des Präsidiums sei wegen der dortigen Satzungsregelung, wonach der Präsident in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden sei, nicht ohne weiteres möglich. Seitens Herrn Dr. Winter erfolgte sodann der Hinweis, dass das Aktiengesetz gern.§ 103 Abs. 3 auch die Möglichkeit vorsehe, seitens einer qualifizierten Minderheit der Gesellschafter oder des Aufsichtsrates einen gerichtlichen Abberufungsantrag zu stellen, sofern in dessen Person ein wichtiger Grund die Abberufung rechtfertige.

Das ist doch spannend: Der Syndikusanwalt der Gesellschaft erteilt Tipps, wie man den Vertreter des Hauptaktionärs der Gesellschaft aus seinem Amt drängen kann.

Nach eingehender Erörterung der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten sprachen sich alle Gesellschafter mitAusnahme der CaleJo GmbH und alle anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates einhellig dafür aus, eingemeinsames Schreiben an Marcell Jansen zu richten, in dem dieser aufgefordert werde, sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft unverzüglich niederzulegen und hilfsweise die Beschreitung des Weges einer gerichtlichen Abberufung angekündigt werde. Der Versand solle noch vor Weihnachten über den Vorsitzenden erfolgen.

Also hat Jansen schon vor Weihnachten von allen Gesellschaftern einen Brief erhalten, indem er zur Amtsniederlegung aufgerufen wurde. Unterstützung gab es für Jansen selbst keine. Auch nicht von seinen Präsidiumskollegen.

Der Vorsitzende erfragte, ob es zu Tagesordnungspunkt 4 noch Fragen oder Wortbeiträge der Aktionäre gebe. Dies war nicht der Fall.

Der Vorsitzende erklärte, nunmehr die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4 beginnen zu lassen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlugen vor, die Entlastung des ehemaligen Aufsichtsrats­ mitgliedes Dr. Thomas Wüstefeld für das Geschäftsjahr 2022/23 zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 4 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, dass dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Dr. Thomas Wüstefeld für das Geschäftsjahr 2022/23 mit 3.500.000 Ja-Stimmen gegen924.116 Nein-Stimmen und damit mit der erforderlichen Mehrheit die Entlastung erteilt worden sei.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlugen vor, die Entlastung des Aufsichtsratsmitgliedes Markus Frömmingfür das Geschäftsjahr 2022/23 zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 4 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, dass dem Aufsichts­ ratsmitglied MarkusFrömming für das Geschäftsjahr 2022/23 mit 3.715.110 Ja-Stimmen gegen

236.336 Nein-Stimmen und damit mit der erforderlichen Mehrheit die Entlastung erteilt worden sei.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlugen vor, die Entlastung des Aufsichtsratsmitgliedes Marcell Jansen fürdas Geschäftsjahr 2022/23 zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 4 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, dass dem Aufsichts­ ratsmitglied MarcellJansen für das Geschäftsjahr 2022/23 mit 4.445.342 Ja-Stimmen gegen

215.110 Nein-Stimmen und damit mit der erforderlichen Mehrheit die Entlastung erteilt worden sei.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlugen vor, die Entlastung der übrigen im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates, mithin Lena Sehrum, Detlef Dinsel, Henrik Köncke, MichaelPapenfuß, Dr. Andreas Peters, Dr. Hans-Walter Peters und Stephan von Bülow für diesen Zeitraum zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt 4 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, dass den im Ge­ schäftsjahr 2022/23amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Lena Sehrum, Detlef Dinsel, Henrik Köncke, Michael Papenfuß, Dr.Andreas Peters, Dr. Hans-Walter Peters und Stephan von Bülow für das Geschäftsjahr 2022/23 mit 4.660.452Ja-Stimmen ohne Nein-Stimmen und damit mit der erforderlichen Mehrheit Entlastung erteilt worden sei.

TOPS: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäfts­ jahr 2023/24

Der Vorsitzende kam sodann zum Tagesordnungspunkt 5 und erfragte, ob es zu Tagesord­ nungspunkt 5 nochFragen oder Wortbeiträge der Aktionäre gebe. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende erklärte, nunmehr die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 beginnen zu lassen.

Der Aufsichtsrat schlug vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/24 zu bestellen.

Zu Tagesordnungspunkt 5 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, dass die BDO AG Wirt­ schaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg mit 4.660.452 Ja-Stimmen ohne Nein-Stim­ men und damit mit der erforderlichen Mehrheit zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/24 gewählt worden sei.

TOP6: Zustimmung zur Aktienübertragung

Der Vorsitzende kam sodann zum Tagesordnungspunkt 6.

Der Vorsitzende führte aus, dass mit Antrag vom 15. November 2023 die CaleJo GmbH als Gesellschafterinder HSV Fußball AG gemäß§ 122 Abs. 2 AktG eine Ergänzung der Tagesord­ nung der Hauptversammlung um den Tagesordnungspunkt „Zustimmung zur Aktienübertra­ gung" beantragt habe. Der Antrag beziehe sichauf die Übertragung von 236.336 Aktien an der HSV Fußball AG im Nennbetrag von je EUR 1,00 pro Aktie sowie weiterer 78.632 Aktien an der HSV Fußball AG im Nennbetrag von je EUR 1,00 pro Aktie, insgesamt folglich 314.968 Ak­ tien zum Gesamtnennbetrag von EUR 314.968,00 von der CaleJo GmbH bzw. von der Kühne Holding AG auf die HanseMerkur Holding AG. Die Übertragung der Aktien stehe gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung der HSV Fußball AG unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschaft, über welche die Hauptversammlung beschließen solle.

Der Vorsitzende bat Herrn Dr. Wüstefeld als Vertreter der CaleJo GmbH den angekündigten Beschlussvorschlag zu dem genannten Tagesordnungspunkt 6 zu formulieren, der sodann zur Abstimmung gestellt werde.

Dr. Thomas Wüstefeld führte sodann den angekündigten Beschussvorschlag wie folgt aus:

Der Übertragung der 236.336 (sog. Tranche 1) unverbrieften Namensaktien der HSV Fußball AG imNennbetrag von je EUR 1,00 von der CaleJo GmbH auf die HanseMerkur Holding AG wird gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft zugestimmt. Der Übertragung der 78.632 (sog. Tranche 2) unverbrieften Namensaktien der HSV Fußball AG im Nennbetrag von je EUR 1,00 von der CaleJo GmbH auf dieHanseMerkur Holding AG wird gemäß§ 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft zugestimmt. Für den Fall, dass die Aktien nicht zunächst auf die CaleJo GmbH, sondern unmittelbar von der Kühne Holding AG aufdie HanseMerkur Holding AG übertragen werden, wird auch dieser Übertragung gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung der  Gesellschaft  zugestimmt.  Der  Vorstand  der  Gesellschaft  wird aufgefordert,  die

Zustimmung zu den damit beschriebenen Aktienübertragungen unverzüglich gegenüber der CaleJo GmbH und gegenüber der HanseMerkur Holding AG zu erklären.

Der Vorsitzende bedankte sich für die Formulierung des Antrags zu Tagesordnungspunkt 6. Herr Dr. Winter wies darauf hin, dass gegenüber dem ursprünglich durch die CaleJo GmbH übersandten und den Aktionären mit Schreiben vom 17. November 2023 zur Verfügung ge­ stellten Antrag eine Anpassung bzw. Korrektur dahingehend stattgefunden habe, dass nun­ mehr die Erwerbshistorie der gegenständlichen Aktien nicht mehr Teil des formulierten Antrags sei.

Zu Tagesordnungspunkt 6 erfragt Jonas Boldt, wie die mediale Ankündigung der CaleJo GmbH zu verstehen sei, dass die Anteilsübertragung nur das vorläufige Ende ihrer Verbindung zur Gesellschaft sei. Die CaleJo GmbH betonte die Situation der HSV Fußball AG sowohl sportlich als auch in der personellen Besetzung der Organe beobachten zu wollen und weiteres Handeln danach auszurichten. Dr. Eric Huwer kritisierte diese Haltung, merkte an, in derartigen Aussagen das Misstrauen der Fans gegenüber Investoren bestätigt zu sehen und unterstrich in diesem Zusammenhang die Sinnhaftigkeit der Satzungsregelung zur Vinkulierung. Die seitens der CaleJo GmbH angedeutete „Buy-and-Sell"-Charakteristik sei genau konträr zu dem Verhalten der übrigen Aktionäre in den vergangenen Jahren und würde die kritische Einordnung der Fanszene auch im DFL-lnvestorenprozess bekräftigen. In diesem Zuge nutzte Dr. Eric Huwer die Möglichkeit, sich bei denübrigen Aktionären zu bedanken, die der HSV Fußball AG in deutlich schwierigeren Zeiten zugewandt gewesen seien.

Der Vorsitzende erfragte, ob es zu Tagesordnungspunkt 6 noch Fragen oder Wortbeiträge der Aktionäre gebe. Dies war nicht der Fall. Der Vorsitzende erklärte, nunmehr die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 beginnen zu lassen.

Zu Tagesordnungspunkt 6 stellte der Vorsitzende fest und verkündete, dass dem Beschluss­ vorschlag der CaleJo GmbH sowie von Herrn Dr. Wüstefeld auf dieser Hauptversammlung ge­ stellt mit 4.445.342 Ja-Stimmen gegen 215.110 Nein-Stimmen und damit mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt wurde.

TOP7: Verschiedenes

Der Vorsitzende gab den Teilnehmern unter diesem Tagesordnungspunkt die Gelegenheit, wei­ tere Themen zu adressieren.

Die AMPri Handelsgesellschaft mbH, unter Einbeziehung der 4B GbR, der AMH GmbH und der Wilhelm Bohnhorst GmbH u. Co. KG, nutzte die Gelegenheit im Anschluss an die Entscheidung zur Übertragung von Aktien auf die HanseMerkur Holding AG den ihrer Ansicht nach derzeit insbesondere vom Hamburger Sport-Verein e.V. ausgehenden Kulturwandel zu kritisieren, in dem man sich zusehends von einem gemeinsamen Miteinander unter den Gesellschaftern abkehre.

Das Miteinander würde nach Meinung der bisherigen Gesellschafter also durch Hanse Merkur gefährdet...!? das wird die HanseMerkur sicherlich sehr gern hören/lesen.

Auch unterstrich die AMPri Handelsgesellschaft mbH den aus ihrer Sicht fehlenden Mehrwert des neuen Aktionärs.

Welcher Mehrwert hier eingefordert wird, erschließt sich mir ebenso wenig wie ich erkennen kann, welchen Mehrwert die bisherigen Aktionäre einbringen. Abgesehen von dem Kapital, das von den Aktionären zum Aktienkauf in die HSV Fußball AG eingebracht wurde. Von strategischen Partnern, wie einst bei der Ausgliederung fabuliert wurde, ist jedenfalls nichts im Gesellschafterbereich zu erkennen.

Gemeinsam mit den Aktionären 4B GbR, AMH GmbH und Wilhelm Bohnhorst GmbH u. Co. KG kündigte die AMPri Handelsgesellschaft mbH an, dass sie den Verkauf ihrer Aktien in Erwägung ziehen würden, vor allem auch, da sich mit dem Neueinstieg der Charakter des Investments ändern würde. Keiner der genannten Aktionäre hätte die Beteiligung an der HSV Fußball AG als reines Finanzinvestment gesehen, sondern hätte vielmehr den HSV unterstützen wollen. Die 4B GbR und die AMPri Handelsgesellschaft mbH betonten, dassdiese Entscheidung auch Folge des Fehlens eines konsequenten Umgangs auf Seiten des Hamburger Sport-Verein e. V. mit der Personalie Marcell Jansen sei und ferner aus der mangelnden Einbeziehung der übrigen Aktionäre in den Prozess der Anteilsübertragung auf die HanseMerkur Holding AG resultiere. Dieser Schritt sei keine Affekthandlung und die kritische Haltung zu den genannten Punkten dem Präsidium des Hamburger Sport-Verein e.V. bereits länger bekannt.

Was genau die Aktionäre gegen HanseMerkur haben, ist weiterhin nicht bekannt. Hier wird in diesem Zusammenhang vermehrt auf die Art und Weise hingewiesen, wie der e.V. – im Speziellen Marcell Jansen – die Kommunikation geführt hätten. Ich halte das für einen Vorwand. Denn eines ist klar: Die HanseMerkur ist eher unverdächtig, den HSV als kommerzielle Geldanlage zu erachten. 

Der Vorstand, der Aufsichtsrat und das Präsidium des Hamburger Sport-Verein e. V. bedauerten explizit diese Überlegung. Der Aufsichtsrat werde im Anschluss an die Hauptversammlung das Gespräch mit diesen Aktionären suchen.

Na dann… Das dürfte inzwischen geschehen sein. Bleibt nur zu hoffen, dass der aus meiner Sicht absolut unwürdige Umgang mit einem so treuen, loyalen und langjährigen Partner wie HanseMerkur irgendwann auch intern normal und weniger stutenbissig geführt wird. Zumal insbesondere Klaus Michael Kühne immer betont hatte, dass er sich freuen würde, wenn die Investorenseite vielschichtiger aufgestellt würde.

Der Vorsitzende fragte anschließend nach weiteren Wortmeldungen zur heutigen Tagesord­nung. Diese lagen nicht vor.

Er stellte nochmals fest, dass alle gefassten Beschlüsse von ihm festgestellt und verkündet worden seien.

V

Der Vorsitzende fragte nach weiteren Wortmeldungen. Diese lagen nicht vor.

VI

Beendigung der Versammlung

Der Vorsitzende schloss die Versammlung um 13:02 Uhr.

VII

Schlussvermerk

Hierüber ist diese, in Urschrift bei der Gesellschaft verbleibende Niederschrift nebst Anlagen aufgenommen und von mir, dem Vorsitzenden, unterschrieben worden.

Hamburg, 14.12.2023

Ein Bild, das Entwurf, Schwarzweiß enthält.

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